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Die Frage ” Autofinanzierung wer ist Eigentümer ” stellen sich viele Käufer von einem Neuwagen beziehungsweise Gebrauchtwagen. Schließlich muss bei einer Finanzierung nicht nur geschaut werden, wo das Geld herkommt. Es gilt auch zu klären, welche rechtlichen Gegebenheiten während der Rückzahlung vorliegen.
In der Regle werden mehr als 80 Prozent aller Fahrzeuge beim Kauf finanziert. Grund dafür sind die doch recht hohen Kosten, die vor allen Dingen beim Ankauf von einem Neuwagen entstehen können.
Mehrere zehntausend Euro sind da keine Seltenheit. Viel Geld. Welches die meisten Käufer nicht aus eigener Kraft aufbringen können oder wollen.
Durch die große Anzahl an Autofinanzierungen, die bereitgestellt werden, ist dies auch gar nicht notwendig. Denn eine günstige Finanzierung teilt die Kosten für den Fahrzeugkauf auf viele kleine Monatsraten auf.
So wird der Autokauf nicht zur finanziellen Belastung und das Fahrzeug kann trotz alledem direkt genutzt werden.
Bevor eine Autofinanzierung unterschrieben wird, ist es wichtig, dass sich der Käufer über die Eigentumsverhältnisse nach dem Kauf informiert. Dies ist wichtig, damit genau gewusst wird, wie während der Rückzahlung mit dem Fahrzeug verfahren werden kann.
Wird eine Autofinanzierung aufgenommen, die nicht zweckgebunden ist und damit das Fahrzeug nicht als Sicherheit ansieht, ist der Käufer alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges. So sieht es das Gesetz vor.
Nur dann, wenn der KFZ Brief als Sicherheit einbehalten wird, was bei einem Kredit mit Zweckbindung der Fall ist, ändert sich diese Regelung. Dann hat das Bankhaus ein Mitspracherecht, so wie man das beispielsweise auch von Immobilienkrediten kennt, wo sich die Bank ins Grundbuch eintragen lässt.
Unser Hinweis:
Wird der KZF Brief als Sicherheit einbehalten, dann handelt es sich immer nur im einen Teil des Briefes. Der andere Teil geht an den Käufer über, damit dieser das Fahrzeug ordnungsgemäß anmelden und versichern kann.
Schon bei der Suche nach einer passenden Finanzierung kann daher festgelegt werden, wer Eigentümer vom Fahrzeug ist. Erfolgt eine Kreditaufnahme ohne Zweckbindung, wie dies bei allen Banken und Sparkassen der Fall wäre, ist der Käufer alleiniger Eigentümer und kann daher auch über das Fahrzeug verfügen.
Er wäre beispielsweise auch in der Lage, das Fahrzeug während der Rückzahlung zu verkaufen. Damit dies möglich ist, muss bei der Suche nach einem Kredit darauf geachtet werden, dass dieser eine freie Verwendung mit sich bringt.
Unser Kreditrechner zeigt entsprechende Angebote auf.
Doch die Banken und Sparkassen bieten ebenso wie die Autohäuser auch konkrete Autokredite an. Diese sind mit Zweckbindung, was die Hinterlegung des KFZ Briefes nach sich ziehen kann.
Gewählt werden sollte diese Variante dann, wenn keine anderen Sicherheiten aufgebracht werden können oder wenn die Bonität generell nicht so optimal ist. Dann werden solche Kreditangebote eher offeriert als die Kredite ohne eine konkrete Zweckbindung.
Generell ist es also so, dass die Frage, wer der Eigentümer ist, immer davon abhängt, welche Kreditart gewählt wurde und wo der KFZ Brief zu finden ist. Beide Varianten haben generell ihre Vorteile, aber auch ihre Nachteile.
Als Kreditnehmer sollte man daher für sich entscheiden, welcher Weg der bessere ist. Werden dabei die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigt, dürfte die Entscheidungsfindung deutlich einfacher fallen.
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