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Was ein Bürge wissen unbedingt sollte

Erst informieren dann bürgen…

Oft der Autokredit vonseiten der Bank nur gewährt, wenn ein geeigneter Bürge mit in den Vertrag geht. Leider wissen viele Verbraucher, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingehen, nicht auf welches „Abenteuer“ sie sich einlassen. Die Bürgschaft für einen guten Freund oder einen Verwandten kann Konsequenzen haben, mit denen der Bürge nicht gerechnet hat.

Was es bedeutet, eine Bürgschaft zu übernehmen

Für jemanden zu bürgen heißt nicht etwa, dass man durch seine Unterschrift als Mitantragsteller oder auf einem Bürgschaftsformular nur „bestätigt“, dass der Kreditnehmer eigentlich in Ordnung ist und seine Raten schon bezahlen wird. Davon gehen jedoch viele Bürgen aus, wenn sie eine Bürgschaft übernehmen, und fallen dann aus allen Wolken, wenn sie plötzlich in die Pflicht genommen werden.

Wer eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingeht, muss wissen, was auf ihn zukommen kann. Die Bank ist jedenfalls berechtigt, sich ausstehende Raten aus dem Kreditvertrag umgehend beim Bürgen einzufordern und dieser ist dann auch verpflichtet, dafür aufzukommen. Sobald Raten nicht gezahlt werden oder Lastschriften platzen, ergeht eine Mahnung vonseiten der Bank an den Kreditnehmer und an den Bürgen. Jetzt kann der Bürge Druck auf den Kreditnehmer ausüben, damit dieser umgehend seine Raten bezahlt. Tut der das nicht, weil er nicht zahlen will oder kann, bleibt dem Bürgen nichts anderes übrig, als die Raten zu übernehmen. Dann steht der Kreditnehmer in der Schuld des Bürgen und die Bank hat ein Problem weniger.

Die Bürgschaft ist eine Eventualverpflichtung

Jede Bürgschaft ist eine Eventualverpflichtung. Das heißt nichts anderes als das, der Bürge eventuell die Raten anstelle des Kreditnehmers bezahlen muss. Die Bürgschaft für den Kredit wird als solche mit Kreditbetrag und Laufzeit an die Schufa gemeldet. Wenn jetzt jemand, der eine Bürgschaft übernommen hat, selbst einen Kredit beantragt, kann er ein Problem bekommen, weil der Kredit bei dem er Bürge ist, ihm wie eine eigene Verpflichtung angerechnet wird.

Personen, die selber kein hohes Einkommen haben und/oder sich mit der Absicht tragen in naher Zukunft einen Kredit aufzunehmen oder zu bauen, sollten bei aller Freundschaft die familiären Bande hintenanstellen, damit sie sich nicht um ihre Kreditwürdigkeit bringen.

Sich auf eine Bürgschaft einzulassen ist wirklich nur dann sinnvoll und uneigennützig machbar, wenn man selbst keinen Kredit aufnehmen möchte und man die Person, für die man die Bürgschaft übernimmt, wirklich gut geht und mit den möglichen Konsequenzen, die eine Bürgschaft im ungünstigen Fall haben kann rechnet.

Alternativen zur Bürgschaft

Wenn jemand bereits bei einem Autokredit bürgt und dann selbst ein neues Auto kaufen will, kann das eintreten, was eben beschrieben wurde. Um die Kreditwürdigkeit wieder herzustellen, ist es möglich, einen Bürgentausch vorzunehmen. Allerdings sind die Banken davon selten begeistert und sie geben einen „guten Bürgen“ nur dann frei, wenn ein gleichwertiger Bürge in den Vertrag geht, oder sich die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers grundlegend geändert haben.

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