Fragen zum Kredit? 0800-7628226

Die richtige Wahl der Autoversicherung

 

Eine Kfz-Versicherung soll bei einem Unfall vor allem eine finanzielle Wiedergutmachung für den entstandenen Schaden übernehmen. Gleichzeitig soll sie günstig sein.

Nicht jeder fährt eine noch nicht abbezahlte Luxuslimousine, die gegen jeden Kratzer abgesichert sein muss. Manch einem reicht eine vergleichsweise günstige Haftpflichtversicherung, die bei einem Unfall die Kosten für die Reparatur des beteiligten Fremdfahrzeugs übernimmt. Der individuelle Versicherungsbedarf ist ausschlaggebend für die richtige Wahl der Versicherung.

Der individuelle Versicherungsbedarf

In Deutschland teilt sich das Versicherungssystem für Kfz-Versicherungen im Wesentlichen in drei Modelle auf. Jeder Fahrzeughalter muss dabei über einen Mindestschutz verfügen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Bei allen Versicherungen gilt, dass die Zahlung bei einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss schlimmstenfalls ausbleibt beziehungsweise dass ein maximaler Eigenanteil von bis zu 5.000 Euro anfallen kann, auf dem der Versicherte sitzen bleibt.

Bei einem Totalschaden begleicht die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuell vorhandenen Restwerts.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist der minimale Versicherungsschutz, der bei der Anmeldung eines Kfz nachgewiesen werden muss.

Die Versicherungsleistung umfasst – wie bei der klassischen Personen-Haftpflichtversicherung auch – die Behebung des finanziellen Schadens, den der Versicherte verursacht hat. Das betrifft jedoch ausschließlich das Fahrzeug des Geschädigten, wohingegen das Fahrzeug des Versicherten unberücksichtigt bleibt und die Rechnung aus eigener Tasche beglichen werden muss.

Im umgekehrten Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden am eigenen Fahrzeug. Hinzu kommt eine Entschädigung für den Nutzungsausfall sowie gegebenenfalls ein Schmerzensgeld.

Die Haftpflichtversicherung hat gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen, wobei es dem Versicherer freigestellt ist, höhere Summen zu benennen:

  • für Personenschäden: 7,5 Mio. Euro,
  • für Sachschäden: 1 Mio. Euro,
  • für Vermögensschäden: 50.000 Euro.

Da der Versicherte bei einem Totalschaden seines eigenen Autos leer ausgeht, wenn er den Unfall selbst verursacht hat, eignet sich die Haftpflichtversicherung nur für Fahrzeuge mit einem geringen Restwert. Bei Neuwagen und jungen Gebrauchtenwagen ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung quasi unabdingbar.

Teilkasko

Die Teilkasko ist eine Zwischenlösung zwischen dem vollumfänglichen Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung und der Haftpflicht. Welche Autos in dieser Klasse am besten aufgehoben sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Grundsätzlich sind dies – außer bei sehr teuren Fahrzeugen – jedoch Modelle mit einem Alter zwischen sechs und zwölf Jahren.

Der Versicherungsschutz umfasst neben den Schäden am fremden Fahrzeug auch die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Zudem besteht ein Schutz bei Diebstahl und im Falle des Einwirkens von Naturgewalten wie beispielsweise Hagel. Auch Glasschäden, Wildunfälle oder Marderschäden, Brand und Explosion sind meist abgedeckt.

Sowohl bei der Teil- als auch der Vollkaskoversicherung spielen Alter, Geschlecht und die berufliche Tätigkeit des Halters eine Rolle bei der Höhe der Versicherungssumme. Auch der Ort, an dem das Auto nachts abgestellt ist, wirkt sich auf die Prämienhöhe aus. Zudem bieten einige Versicherungen Nachlässe für Abonnenten des öffentlichen Nahverkehrs oder Mitglieder von Automobilclubs an.

Vollkasko

Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und springt auch dann ein, wenn der Versicherte selbst der Schadensverursacher ist. Zudem sind Schäden durch Vandalismus und – je nach Versicherung – auch durch grobe Fahrlässigkeit versichert.

Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen. Autohändler, bei denen ein Auto auf Ratenkauf erworben wird, fordern meist auch eine Vollkaskoversicherung. Im Falle eines Totalschadens steht der Versicherte nicht ohne Auto und mit einer unter Umständen hohen Restschuld da, sondern es ist dafür gesorgt, dass der finanzielle Schaden übernommen wird.

Zusatzversicherungen

Neben den drei Versicherungstypen gibt es Zusatzversicherungen, die sich gegebenenfalls lohnen können. Im Falle häufiger Auslandsaufenthalte mit dem eigenen Pkw ist dies z. B. ein Auslands-Versicherungsschutz.

Eine Rechtsschutzversicherung, die speziell für Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr gilt, kann aufgrund der gestiegenen Fälle von Unstimmigkeiten zwischen Unfallbeteiligten ebenfalls sinnvoll sein.

Etwas aus der Mode gekommen ist eine Insassen-Versicherung, da die meisten Unfälle über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wer jedoch häufig Mitfahrer hat, ist mit einer solchen Zusatzversicherung unter Umständen gut bedient.

Höhe der Versicherungssumme

Bei einem Versicherungsvergleich gibt es zahlreiche Auswahloptionen, die die Prämien teilweise in die Höhe treiben. Nicht alle kosten viel Geld, andere sind nicht beeinflussbar – und einige nicht für jeden relevant. Die Wahl der passenden Optionen für den individuellen Bedarf kann Kosten sparen.

Schadenfreiheitsklasse

Grundsätzlich gilt: Je länger man schadensfrei auf der Straße unterwegs ist, desto günstiger wird die Versicherung. Ersichtlich ist dies anhand der Einstufung nach Schadenfreiheitsklassen (SF). Diese beginnt unabhängig vom Datum des Führerscheinerwerbs ab dem Zeitpunkt der Erstanmeldung eines Pkw und reduziert sich jährlich.

Daneben gibt es die Sonderklassen ½, S und M. In die SF-Klasse ½ werden Fahrer eingestuft, die das erste eigene Auto versichern, jedoch mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können, sowie in der Regel auch Zweitwagen.

In die Klassen S und M werden Fahrer aus den Klassen ½ und 0 (Fahranfänger) nach einem Schaden rückgestuft. Wie hoch diese Rückstufung ist, entscheidet jeder Versicherer individuell. Bei kleineren Bagatellschäden ist es unter Umständen günstiger, den Schaden selbst zu zahlen, um in der bisherigen Versicherungsklasse zu bleiben.

Umgekehrt verfällt der SF-Rabatt bei einigen Versicherungen, wenn man sieben Jahre (bei manchen mittlerweile auch zehn Jahre) lang kein Auto angemeldet hat.

Bei einem Versicherungswechsel übernimmt die neue Versicherung in der Regel die SF-Klasse, jedoch nicht unbedingt auch den dazugehörigen Rabatt.

Klasse Bemerkung
M Schadenklasse (nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden)
S Schadenklasse (nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungswirksame Schäden; wird nicht von allen Versicherern verwandt)
KL 0 Fahrerlaubnis < 3 Jahre
SF ½ Fahrerlaubnis ab 3 Jahren
SF 1 1 schadenfreies Jahr
SF 2 2 schadenfreie Jahre
usw. usw.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

Fahrzeugmodell

Ein weiterer Faktor für die Höhe der Versicherungssumme ist das Fahrzeugmodell des Halters. Es gibt bestimmte Typklassen, nach denen Modelle entsprechend der Häufigkeit vorkommender Unfälle kategorisiert sind. Für eine hohe Typklasse erheben die Versicherer höhere Prämien als für eine niedrige.

Das Typklassenverzeichnis beinhaltet:

  • Hersteller,
  • Typ,
  • Leistungsdaten (kW, PS, Hubraum),
  • Schlüsselzahlen ( Hersteller und Typ),
  • Typklassen für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung,
  • Angaben über Wegfahrsperren,
  • Produktionszeitraum des Pkw.

Insgesamt gibt es 16 Typklassen bei der Haftpflichtversicherung und 5 bei den Kaskoversicherungen. Wer bereits vor dem Autokauf einen Blick auf die Liste wirft, kann bis zu 80 % der Kosten einsparen.

Deckungssumme

Versicherungen müssen per Gesetz eine Mindest-Deckungssumme anbieten, die nicht unterschritten werden darf. Wer sich jedoch nicht ausreichend geschützt fühlt, kann die Deckungssumme freiwillig erhöhen – das kostet jedoch extra.

Allerdings lohnt es sich, bei einem Versicherungsvergleich auch auf die Deckungssumme zu achten. Manche Versicherer bieten direkt eine höhere Summe an, ohne dass hierfür Mehrkosten entstehen.

Selbstbeteiligung

Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese Summe zahlt der Versicherte im Schadensfall aus eigener Tasche, bevor die Versicherung tätig wird. Im Gegenzug senkt die Versicherung die Prämien ab.

Gängige Werte für die Selbstbeteiligung sind 150, 300, 500 oder 1.000 Euro. Welche Höhe individuell passt, hängt im Wesentlichen von den eigenen finanziellen Verhältnissen ab. Man sollte die gewählte Selbstbeteiligung im Schadensfall relativ problemlos aufbringen können.

Zum Zweiten ist der Wert des Fahrzeugs entscheidend. Bei einem Restwert von 3.000 Euro ist eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro wenig sinnvoll.

Zum Dritten lohnt sich die Berechnung der Ersparnisse bei den Prämien. Hier hilft der Versicherungsberater oder das Eingeben verschiedener Beträge in einen Onlinerechner.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist inzwischen in fast allen Versicherungen ohne Zusatzkosten enthalten. Durch diese Zusatzversicherung ist das Auto (insbesondere auch Mietwagen) im Ausland auf deutschem Niveau versichert.

Wer selten oder nie mit dem Auto ins Ausland reist, kann auf diesen Zusatz getrost verzichten, sollte er nicht ohnehin Bestandteil der Versicherung sein.

Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief sorgt für Hilfe im Falle einer Autopanne. Durch diese Zusatzversicherung sind Abschlepp- und Unterkunftskosten abgedeckt, sofern das Auto nicht mehr zur Weiterfahrt geeignet ist. Einige Anbieter haben weitere Zusatzleistungen wie Krankentransporte und Überführungskosten im Paket.

Der Schutzbrief ist damit eine Alternative zur Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der ähnliche Leistungen anbietet. Da bei dem Schutzbrief die Deckungssummen in der Regel gering sind, fällt dafür auch der jährliche Beitrag geringer aus.

Bei Neuwagen greift in der Regel eine Mobilitätsgarantie des Herstellers, sodass hier ohnehin kein Schutzbrief notwendig ist.

Werkstattwahl

Der Versicherte hat die Option zwischen der freien Werkstattwahl sowie der durch den Versicherer vorgegebenen Nutzung einer Vertragswerkstatt, wenn ein Schaden eintritt. Die Bindung an eine Werkstatt durch den Versicherer ist in der Regel günstiger.

Wer sein Fahrzeug jedoch lieber zum Autoschrauber seines Vertrauens bringen möchte, sollte die freie Werkstattwahl nutzen.

Kilometerleistung

Die jährliche Laufleistung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Versicherungsprämie. Versicherer gehen davon aus, dass Vielfahrer einem höheren Risiko ausgesetzt sind.

Entsprechend sollte die tatsächliche Laufleistung regelmäßig mit den Angaben in der Versicherungspolice verglichen und gegebenenfalls korrigiert werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Laufleistung geringer ist als angegeben.

Doch sollte sie auch nicht darüber liegen: Im Schadensfall erfolgt ein Abgleich der Angaben. Liegt der Kilometerstand über den Angaben, kann die Versicherung Nachforderungen stellen.

Wechsel der Kfz-Versicherung

Es kann sich durchaus lohnen, jährlich einen Versicherungsvergleich durchzuführen und eventuell zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Der Stichtag, an dem die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein muss, ist der 30. November eines jeden Jahres.

Ein Onlinevergleich ist zwar einfach, doch sollte man sich stets bewusst sein, dass nicht alle Versicherer abgebildet sind, da die Portale provisionsfinanziert sind. Vor allem günstige Direktversicherer sind hier nicht immer zu finden.

Außerplanmäßige Wechsel sind zudem bei einem Schadensfall sowie bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Auch bei einer Preiserhöhung der Versicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Fazit

Durch Onlinevergleiche ist die Wahl der günstigsten Versicherung, die zu den individuellen Bedürfnissen passt, kein Hexenwerk. Man sollte sich vorab lediglich überlegen, welche Optionen notwendig sind und welche Summe man zum Beispiel als Selbstbeteiligung im Schadensfall aufbringen kann.

© Bild 1: Marko Kujavic/123rf.com

© Bild 2: dolgachov/123rf.com

Finden Sie Ihren Autokredit

Beantragen Sie jetzt Ihren Autokredit.

Ihre Anfrage wird sofort geprüft

Nach Annahme unseres Angebots bekommen Sie das Geld auf das Konto überwiesen und kaufen innerhalb von 6 Wochen Ihr Wunschfahrzeug

Nach Kauf schicken Sie uns den Kaufvertrag und Fahrzeugbrief zu

Auf Wunsch auch mit Schlussrate möglich