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Kreditsicherheit

… man kann nie sicher sein!

In Deutschland werden den Banken und Kreditinstituten grundsätzlich keine vom Gesetzgeber festgelegten Pflichten zur Hereinnahme von Kreditsicherheiten vorgeschrieben. Weder das Kreditwesengesetz noch die Solvabilitätsverordnung oder die Mindestanforderungen an ein Kreditgeschäft bestimmen, wann Kreditsicherheiten erforderlich sind und wann nicht. Allerdings können sich Kreditsicherheiten risikomindernd auf das Kreditausfallrisiko auswirken.

Kreditsicherheiten dürfen nach der Ermittlung des tatsächlich erwarteten Ausfalls in Betracht gezogen werden. Deshalb obliegt es den Banken und Kreditinstituten im Rahmen der jeweiligen Bonitätsprüfung selbst frei zu entscheiden, ob und welche Kreditsicherheiten sie haben möchten. Dabei konzentrieren sie sich auf „bankübliche Kreditsicherheiten“. Das heißt, die Kreditsicherheit darf nur geringe Wertschwankungen während der Kreditlaufzeit haben.

Kreditsicherheiten am Beispiel verdeutlicht

 


Was sind gängige Kreditsicherheiten?

Eine bankübliche Kreditsicherheit ist das regelmäßige pfändbare Einkommen, dass ein Kreditnehmer gegenüber der Bank nachzuweisen hat. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich dieses während der Laufzeit des Kredites nicht wesentlich zum Nachteil der Bank ändert. Das Einkommen an sich muss pfändbar sein, damit der Kreditgeber im Fall des Ausfalls seine Forderungen daraus abdecken kann.

Eine bankübliche zusätzliche Kreditsicherheit ist eine solvente Bürgschaft, wenn die Kreditwürdigkeit des Antragstellers nicht ausreicht.

Eine weitere Sicherheit ist die sogenannte Sicherheit im Objekt. Bei einem Autokredit, den der Kunde über eine Autobank aufnimmt, muss der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit den Fahrzeugbrief bei der Bank zum Zweck der Sicherungsübereignung hinterlegen.

Eine andere Kreditsicherheit für die Autobank ist die zu leistende Anzahlung. Eine Mindestanzahlung wird in der Regel gefordert, aber Kreditnehmer können auch höhere Anzahlungen leisten und damit die Sicherheit erhöhen. Bei einer sehr hohen Anzahlung kann der Kreditnehmer auch Kredit bekommen, wenn er kein pfändbares Einkommen nachweisen kann.

Eine weitere Sicherheit ist die sogenannte Sicherheit im Objekt. Bei einem Autokredit, den der Kunde über eine Autobank aufnimmt, muss der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit den Fahrzeugbrief bei der Bank zum Zweck der Sicherungsübereignung hinterlegen.

Eine andere Kreditsicherheit für die Autobank ist die zu leistende Anzahlung. Eine Mindestanzahlung wird in der Regel gefordert, aber Kreditnehmer können auch höhere Anzahlungen leisten und damit die Sicherheit erhöhen. Bei einer sehr hohen Anzahlung kann der Kreditnehmer auch Kredit bekommen, wenn er kein pfändbares Einkommen nachweisen kann.

Will ein Arbeitsloser zum Beispiel einen Autokredit aufnehmen und auf einen Fahrzeugpreis von 20.000 Euro 2.000 Euro anzahlen, wird die Bank als Kreditsicherheit eine Bürgschaft verlangen. Wenn dieser Kunden jedoch bei 20.000 Euro Fahrzeugpreis die Hälfte oder mehr als Anzahlung bringt, wird die Bank in aller Regel auf eine Bürgschaft verzichten, weil sie die Sicherheit im Objekt hat. Sollte der Kredit wieder Erwarten notleidend werden, kann die Bank das Fahrzeug sicherstellen und mit dem Verkaufserlös den Saldo ausgleichen. Das Kreditausfallrisiko ist somit quasi nicht vorhanden.

Etwas anders und komplizierter ist es bei Gebrauchtwagen. Hier sind die Regularien etwas strenger und die Spielräume entsprechend kleiner, weil der Fahrzeugwert auch eine Rolle spielt. Mit dem Verkaufserlös müsste sich im Zweifel die offene Forderung ausgleichen lassen, was aber bei einer sogenannten Überfinanzierung häufig nicht der Fall ist.

Die Restschuldversicherung als Kreditsicherheit

Eine weitere und sehr beliebte Form der zusätzlichen Kreditsicherheit bietet die Restschuldversicherung, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme häufig von den Banken obligatorisch verlangt wird. Diese Versicherung deckt das Risiko Tod und Krankheit und gegebenenfalls auch unerwartete Arbeitslosigkeit ab.

Kaskoversicherung beim Autokredit

Eine weitere Kreditsicherheit bei Fahrzeugkrediten ist die Kaskoversicherung. Bei Autokrediten, die als solche direkt über Autobanken oder Fremdbanken aufgenommen werden, wird in aller Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Neuwagen verlangt, die auch nachgewiesen werden muss. Diese zusätzliche Sicherheit schützt den Kreditnehmer und die Bank vor Ausfällen im Fall eines Totalschadens.

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